GKV-Organisationsstruktur-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-OrgWG)
Mit Jahresbeginn 2010 sind alle gesetzlichen Krankenkassen insolvenzfähig geworden. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) vom 15. Dezember 2008, das Anfang 2009 in Kraft getreten ist. Zuvor waren dies nur die sogenannten bundesunmittelbaren Kassen. Eine Insolvenz soll aber die Ausnahme bleiben; Vorrang erhält die sozialrechtliche Schließung. Kassen derselben Kassenart sind verpflichtet, eine Insolvenz zu verhindern. Die Haftung der Bundesländer für gesetzliche Krankenkassen war schon Anfang 2009 entfallen. Zur Bildung von Pensionsrückstellungen für Dienstordnungs-Angestellte - dieser beamtenähnliche Status wurde mit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1993 abgeschafft - haben die Krankenkassen 40 Jahre Zeit. Außerdem gelten ab Jahresanfang die wesentlichen handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze auch für die Krankenkassen. Der Bundesrat hatte das vom Bundestag am 17. Oktober 2008 mit den Stimmen von Union und SPD beschlossene Gesetz in seiner Sitzung am 7. November 2008 gebilligt (Bundestags-Drucksache 16/10609). Dabei hatte er zahlreiche Änderungen angeregt (Bundestags-Drucksache 16/10070) und (Bundestags-Drucksache 16/9559).
2009: Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009
2007: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz