Krankenhaus-Finanzierungsreform
Die rund 2.000 deutschen Krankenhäuser erhalten rund 3,5 Milliarden Euro zusätzlich. Der Bundesrat hat am 13. Februar 2009 dem vom Bundestag bereits am 18. Dezember 2009 verabschiedeten "Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009" (Krankenhausfinanzierungsreform-Gesetz / KHRG (Bundestags-Drucksache 16/10807) zugestimmt.
Laut Gesetz müssen sich die Krankenkassen anteilig an der Finanzierung der Lohn- und Gehaltserhöhungen 2008 und 2009 beteiligen. Die genaue Höhe der Tarifhilfe wird zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Zudem sieht die Reform ein Programm vor, das die Einstellung von zusätzlichen Pflegekräften fördert. Dadurch könnten bis zu 20.000 neue Stellen enstehen.
Ab 2012 soll die Investitionsförderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen erfolgen. Die regional unterschiedlichen Preise für Operationen (Landesbasisfallwerte) sollen von 2010 bis 2014 schrittweise auf einen bundeseinheitlichen Wert angeglichen werden.
Der GKV-Spitzenverband kritisiert das Gesetz, weil es die Beitragszahler bereits 2009 mit vier Milliarden Euro zusätzlich belaste.
2009: Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
2008: GKV-Organisationsstruktur-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-OrgWG)