Patientenrechte-Gesetz

Am 26. Februar 2013 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Patientenrechte" in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte am 1. Februar 2013 das Gesetz gebilligt, das der Bundestag am 29. November 2012 beschlossen hatte (Bundestags-Drucksache 17/10488). Damit werden grundlegende Patientenrechte unter dem Stichwort "Behandlungsvertrag" in acht neuen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Das betrifft Behandlungsstandards, den Umgang mit Patientenakten, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten von Ärzten, Informationspflichten über Behandlungsfehler sowie Regelungen zur Beweisführung in Arzthaftungsprozessen. Weitere Punkte werden im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt, darunter die Unterstützung der Krankenkassen für Versicherte bei Behandlungsfehlern, das Risiko-, Fehler- und Beschwerdemanagement der Krankenhäuser sowie die Beteiligung von Patientenorganisationen an der ärztlichen Bedarfsplanung auf Länderebene. Nicht geregelt werden die von Patienten selbst zu zahlenden sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die von den Krankenkassen in der Regel als nicht notwendig klassifiziert werden. Auch einen Härtefonds wird es nicht geben, aus dem Patienten entschädigt werden könnten, die bei einer stationären Behandlung einen Schaden erleiden, der sie erheblich beeinträchtigt, dessen Ursache aber nicht sicher nachgewiesen werden kann oder der eine seltene oder unbekannte Komplikation ist. Das Patientenrechte-Gesetz soll nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Bei einer gemeinsamen Expertenanhörung der Bundestagsausschüsse für Recht und Gesundheit am 22. Oktober 2012 ging es insbesondere um zusätzliche Regelungen für die von Patienten selbst zu zahlenden IGeL-Angebote. Verbraucherschützer sowie Vertreter der Ärzteschaft und der Kassen waren sich einig, dass diese Leistungen nicht zusammen mit Kassenleistungen erbracht werden sollten. Bereits am 6. Juli 2012 hatte der Bundesrat über die vorgesehenen Regelungen hinaus einen Härtefall-Fonds gefordert, aus dem Patienten entschädigt werden, die bei einer stationären Behandlung einen Schaden erleiden, der sie erheblich beeinträchtigt, dessen Ursache aber nicht sicher nachgewiesen werden kann oder der eine seltene oder unbekannte Komplikation ist. Zudem sollten die Krankenkassen verpflichtet werden, auf Nachfrage der Versicherten Abrechnungen bei Zahnersatzleistungen zu prüfen, und sie sollen auch die Abrechnungen über zahnärztliche Privatleistungen erhalten, die von ihnen bezuschusst wurden (Bundesrats-Drucksache 312/12(B)). Das Bundeskabinett hatte am 23. Mai 2012 nach mehrjähriger Vorarbeit den Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" beschlossen.

AOK-Bundesverband: Patientenrechte weiter stärken

Der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Uwe Deh, begrüßte den Gesetzentwurf, mahnte aber Nachbesserungen insbesondere beim Schutz vor überflüssigen Behandlungen und patientenfreundlichere Regelungen zur Beweislast an. "Erst einmal ist es wichtig, dass das Gesetz kommt, weil die vorhandenen Rechte für die Patienten in unzähligen Einzelregelungen verstreut sind", so Deh im Interview mit dem AOK-Radioservice. "Von daher ist die Bündelung in einem Gesetz ein richtiger Schritt. Wir hätten uns allerdings gewünscht, die Rechte für die Patienten nicht nur zu bündeln, sondern zu stärken." Beispielsweise sei der Schutz vor überflüssigen Behandlungen immer noch nicht wirksam geregelt. Ähnliches gelte für die Frage der Beweislast.

In der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf am 15. März 2012 im Bundesgesundheitsministerium forderte der AOK-Bundesverband bereits Korrekturen an dem geplanten Gesetz. Es seien mehr Rechte für die Patienten möglich, als im Referentenentwurf vorgesehen seien.

Mitte November 2011 hatten zehn Bundesländer eigene Vorschläge für ein Patientenrechtegesetz präsentiert, die teilweise über die Ende März 2011 vorgelegten Eckpunkte des Bundesgesundheits- und Bundesjustizministeriums hinausgingen. Die Länder forderten nicht nur einen besseren Schutz vor Behandlungsfehlern, kürzere Wartezeiten beim Arzt und einen Anspruch auf eine Zweitmeinung, sondern auch einen Härtefall-Fonds, aus dem geschädigte Patienten ent­schädigt werden. Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes, appellierte an die Bundesregierung, die Vorschläge der Länder aufzugreifen und nun schnell gemeinsam ein für Patienten wie Ärzte gutes Gesetz zu beschließen. Der Lösungsansatz der Länder sei der richtige Dreiklang: Verbesserung der Patientensicherheit, Verbesserung der Fehlerkultur und deutlich mehr Qualitätstransparenz, sagte Deh.

Bereits am 27. Januar 2011 gab es eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu einem Antrag der SPD (Bundestags-Drucksache 17/907) zur Stärkung der Patientenrechte. Auch die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben konkrete Vorschläge in den Bundesrat (Bundesrats-Drucksache 676/10) eingebracht.

2015: Erstes Pflegestärkungsgesetz
2012: Pflege-Neuausrichtungsgesetz

Zur Übersicht "Abgeschlossene Gesetze 2013"

Zur Übersicht "Geschichte der GKV-Reformen"