Reform der Pflegeausbildung
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 das Pflegeberufe-Reformgesetz abschließend gebilligt, das der Bundestag am 22. Juni in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat. Ziel der Reform ist es, den Pflegeberuf an neue Anforderungen anzupassen und so wieder attraktiver zu machen. Das zuvor auch innerhalb der Großen Koalition umstrittene Konzept schafft den Einzelabschluss in der Krankenpflege ab. Stattdessen werden die Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einer zweijährigen generalistischen Ausbildung vereint. Im Anschluss an die zwei Jahre entscheiden die Auszubildenden, ob sie ihren Schwerpunkt in der Gesundheits-, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege setzen möchten. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2018.
Beratungsfolge
- Referentenentwurf BMG und BMFSFJ: 26. November 2015
- Verbändeanhörung: 11. Dezember 2015
- Verabschiedung Kabinettsentwurf: 13. Januar 2016
- 1. Durchgang Bundesrat: 26. Februar 2016
- 1. Lesung Bundestag: 18. März
- Anhörung im Bundestag-Gesundheitsausschuss: 30. Mai 2016
- 2./3. Lesung Bundestag: 22 Juni 2017
- 2. Durchgang Bundesrat: 7. Juli 2017
- In Kraft treten: 1. Januar 2018
Die generalistische Ausbildung soll einen breiteren Einsatz von Pflegekräften ermöglichen. Anlass dazu ist, dass der Anteil älterer, an Demenz erkrankter Patienten in den Krankenhäusern steigt, während in den Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zunimmt. Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und ist kostenlos. Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt. Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt wird eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.
Die Bundesregierung beziffert in ihrem Gesetzentwurf die jährlich zu erwartenden Mehrkosten mit 322 Millionen Euro. Insgesamt lägen die Gesamtkosten für die Pflegeausbildung bei rund 2,72 Milliarden Euro pro Jahr. Hinzu kommen im ersten Ausbildungsjahr rund 81 Millionen Euro als Mehrkosten für den Aufbau der Ausbildungskostenfonds sowie 16,8 Millionen Euro an Verwaltungskosten. Für die Pflegeversicherung entspräche das einer finanziellen Mehrbelastungen von rund 90 Millionen Euro im Jahr. Auf die Krankenversicherung kämen Mehrkosten von rund 180 Millionen Euro pro Jahr und die einmalig Zahlung für den Fondsaufbau im Umfang von 40 Millionen Euro zu.