PKV muss unabhängige Patientenberatung nicht mitfinanzieren
(16.3.23) Die private Krankenversicherung (PKV) wird doch nicht zur Mitfinanzierung einer neu aufgestellten Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) verpflichtet. Die Beteiligung soll wie bisher freiwillig erfolgen. Das hat der Bundestag mit dem neuen Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Der GKV-Spitzenverband hat bereits eine Klage angekündigt.
Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung wäre die PKV verpflichtet gewesen, ab 2024 entsprechend ihrem Versichertenanteil von rund sieben Prozent 1,05 Million Euro des UPD-Jahresbudgets zu tragen. Jetzt soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) den 15-Millionen-Etat zunächst alleine finanzieren. Die Summe würde sich um den Betrag reduzieren, den die PKV freiwillig zuschießt. In den Anhörungsverfahren hatten sich neben GKV und PKV auch Patienten- und Verbraucherorganisationen für eine unabhängige Steuerfinanzierung ausgesprochen.
Ebenfalls beschlossen wurde, dass der GKV-Spitzenverband die als UPD-Träger vorgesehene Stiftung gründen soll. Der Stiftungsrat soll auf 15 Mitglieder erweitert werden. Die Patientenorganisationen sind nun mit sieben statt sechs Mitgliedern und der GKV-Spitzenverband mit zwei Vertretern statt einem vertreten. Die Mitspracherechte der Krankenkassen sollen über reine Haushaltsfragen hinaus erweitert werden. Das beträfe vor allem die Bestellung oder Abberufung des Stiftungsvorstandes sowie Fragen der Stiftungssatzung.