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Selbsthilfe

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Der zweite Strang der Selbsthilfeförderung ist die krankenkassenindividuelle Förderung, durch die jährlich Projekte der Selbsthilfeorganisationen, -gruppen und -kontaktstellen sowie von Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen unterstützt werden. Die Selbsthilfeorganisationen können auf Bundes-, Landes- und Ortsebene i. d. R. mindestens einmal im Jahr Fördermittel für bestimmte gesundheitsbezogene Projekte bei den Krankenkassenverbänden beantragen. (Nähere Informationen zu speziellen Regelungen bei den AOKs in den Ländern  unter dem Stichwort "Selbsthilfeförderung" zu finden)

Antragsfrist für die Bundesebene ist jeweils der 31. Dezember des Fördervorjahres. Auf den Landesebenen kann die Frist variieren. Daher ist es ratsam, sich bei der jeweiligen Landes-AOK zu informieren. (s. Ansprechpartner für die Selbsthilfeförderung)

Die AOK unterstützt im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen.

Die inhaltliche Ausrichtung der krankenkassenindividuellen Förderung durch die einzelnen Krankenkassen und Verbände kann variieren. Antragsteller auf der Bundesebene sollten sich im Vorfeld einer Antragstellung beim AOK-Bundesverband  über die Förderschwerpunkte informieren und sich am besten schon im Oktober/November des Vorjahres in einem persönliches Gespräch mit der zuständigen Referentin für Selbsthilfeförderung über ihre Projektideen austauschen. 

Formulare für die Beantragung von die krankenkassenindividuelle Projektfördermitteln im Jahr 2023

Ansprechpartner:

AOK-Bundesverband, Abteilung Prävention
Claudia Schick
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin

Tel.: (030) 346 46 23 53
Fax: (030) 346 46 33 23 53
E-Mail


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