
Selbsthilfe
In der Gruppe liegt die Kraft
Rund 3,5 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in insgesamt etwa 100.000 gesundheits- und sozialorientierten Selbsthilfegruppen. Die gesundheitliche Selbsthilfe ergänzt die professionelle Gesundheitsversorgung. Aus der eigenen Betroffenheit heraus entwickeln chronisch kranke Menschen in Gruppen eine Kraft, die sich positiv auf ihre Lebensqualität auswirkt. Deshalb unterstützt die AOK die gesundheitsbezogene Selbsthilfe seit über 30 Jahren. Und damit nicht erst, seit der Gesetzgeber 2008 die Krankenkassen auch gesetzlich dazu verpflichtet hat.
Mit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes 2016 wurden die zur Verfügung zu stellenden Fördergelder für die Selbsthilfe erhöht. Seitdem findet jährlich eine prozentuale Anpassung gemäß der Veränderungen der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV) statt. Im Jahr 2023 stellt die AOK-Gemeinschaft rund 33,5 Millionen Euro und die GKV 90,6 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Damit gehen im neuen Förderjahr 2023 pro Versicherte 1,23 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
InKONTAKT – der Selbsthilfe-Newsletter der AOK
Der AOK-Selbsthilfe-Newsletter InKONTAKT erscheint seit 2014 viermal jährlich. Der kostenlose Newsletter bietet aktuelle Nachrichten aus dem Gesundheitswesen und der Selbsthilfe-Szene.
In einem Bundes- und sechs Regionalteilen können sich Interessierte auch über Termine und Veranstaltungen der Selbsthilfe in den verschiedenen Regionen Deutschlands informieren. Sie finden zudem zahlreiche Infos zu Fördermöglichkeiten oder regionalen Angeboten der AOK.
Hier geht's zum neuen InKONTAKT-Portal mit der neuesten Ausgabe
Selbsthilfetagungen des AOK-Bundesverbandes
Jährlich im Herbst organisiert der AOK-Bundesverband seit 15 Jahren die AOK-Selbsthilfe-Fachtagungen mit Vertretern der Bundesorganisationen der Selbsthilfe, Mitarbeitern von Landesverbänden und Selbsthilfekontaktstellen und Vertretern von anderen gesundheitspolitischen Institutionen, um aktuelle gesundheits- und gesellschaftspolitische Themen in der Selbsthilfe zu diskutieren und den Austausch untereinander zu fördern.
Selbsthilfetagung 2022: Planetary Health – braucht die Erde Selbst-Hilfe?
Die Klimakrise bedroht zunehmend nicht nur den Planeten, sondern auch die Gesundheit. Inwieweit chronisch Kranke besonders stark betroffen sind, war das Thema der hybriden Selbsthilfe-Fachtagung des AOK-Bundesverbandes am 2. Dezember 2022 in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)
Der Zusammenhang zwischen Klimakrise, Umwelt, Nachhaltigkeit und Gesundheit ist weltweit allgegenwärtig. Aber welche konkreten Auswirkungen hat der Klimawandel eigentlich für chronisch kranke und behinderte Menschen? Wie stark beeinträchtigen extreme Klimasituationen ihren Alltag und ihren Gesundheitszustand. Wissenschaftler, Mediziner, Unterstützer und Betroffene berichteteb in kurzen Impulsvorträgen über die wichtigsten Fakten.
Selbsthilfeförderung
Schon seit 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel gemäß Paragraf 20h SGB V von den Krankenkassen und ihren Verbänden verteilt werden. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System 2023 rund 4,7 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1 Million Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene bereitgestellt werden.
Im Zentrum der Selbsthilfe-Förderung des AOK-Bundesverbandes steht die Unterstützung des Betroffenen und seiner Familie und Angehörigen. Gefördert werden darum Projekte, die die Unterstützung der Betroffenen und ihrer Familienmitglieder sowie von Bezugspersonen im Fokus haben. Schon vor Corona waren uns besonders Projekte, die sich um die Verbesserung und Gestaltung des digitalen Zugangs Betroffener zur Selbsthilfe bemühen sehr wichtig.
Die Coronapandemie hat viel in der Selbsthilfe verändert, deshalb wollen wir zum einen weiterhin einen Förderschwerpunkt auf die Digitalisierung der Selbsthilfe legen, aber auch die Förderung der Selbsthilfeaktivitäten der Long Covid Erkrankten in den Focus unserer Förderung beim AOK-Bundesverband nehmen.
Ab dem Förderjahr 2023 steht auch bei uns in der Selbsthilfe die Auswirkungen der Klimakrise auf die Gesundheit und sowie die Nachhaltigkeit im Fokus unserer Förderung. Gerne nehmen wir dazu Projektanträge an.
Zudem können Sie bei uns aber auch gerne weiterhin Projekte zur Vernetzung der Selbsthilfe mit dem Gesundheitssystem, zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz, der psychischen Gesundheit oder zur der Integration von chronisch erkrankten und behinderten Menschen mit Migrationshintergrund einreichen.
Anträge für das Förderjahr 2023 können bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden.
- Zu den Antragsformularen für die Projektförderung 2023
- Zu den Antragsformularen für die Pauschalförderung 2023
Rückschau
- Selbsthilfe-Förderung im Jahr 2021
Im Jahr 2021 stellte die AOK gem. KJ 1 2021 rund 30 Millionen Euro und die GKV 85 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene wurden aus dem AOK-System rund 4,3 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,3 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung verausgabt.
- Selbsthilfe-Förderung im Jahr 2020
Im Jahr 2020 stellte die AOK rund 31 Millionen Euro und die GKV 84 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Ab 2020 wurde ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung umgesetzt: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen seit dem 01.01.2020 innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel gemäß Paragraf 20h SGB V von den Krankenkassen und ihren Verbänden ausgegeben werden.
Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System rund 4,3 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und 0,93 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Bundesverbänden der Selbsthilfe und Dachverbänden bereitgestellt wurden. Damit gingen 2020 pro Versicherte 1,15 Euro an die Bundes- und Landesverbände der Selbsthilfe beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
- Selbsthilfe-Förderung im Jahr 2019
2019 stellte die AOK-Die Gesundheitskasse gem. KJ 1 2019 für die Unterstützung der Selbsthilfe ca.31 Millionen Euro (30.996.823,31 Euro) und die GKV ca. 84 Millionen Euro (83.774.225,73 Euro) zur Verfügung. Das bedeutet, dass die AOK-Die Gesundheitskasse statt 1,13 Euro sogar 1,16 Euro pro Versicherten an die Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen vor Ort und im Land, sowie die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene verausgabt hat. Das sind 3 Cent mehr als gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene bedeutete das, dass aus dem AOK-System 3 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und sogar rund 1,8 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene bereitgestellt wurden.
- Selbsthilfe-Förderung im Jahr 2018
2018 stellte die AOK-Die Gesundheitskasse gem. KJ 1 2018 für die Unterstützung der Selbsthilfe ca. 30 Millionen Euro (29.743.530,56 Euro) und die GKV ca. 81 Millionen Euro (80.982.285,32 Euro zur Verfügung. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene hieß das, dass aus dem AOK-System 2,86 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und 1,98 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene bereitgestellt wurden.
Das bedeutet, dass die AOK-Die Gesundheitskasse statt 1,10 Euro sogar 1,12 Euro pro Versicherten an die Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen vor Ort und im Land, sowie die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene verausgabt hat. Das sind 2 Cent mehr als gesetzlich vorgeschrieben.
Politisches Stichwort des AOK-Radioservice
Unterstützung vor Ort
Die AOKs vor Ort helfen aber nicht nur finanziell. Vielfach unterstützen einzelne Geschäftsstellen die Selbsthilfegruppen auch personell. Oder sie stellen Räume zur Verfügung und übernehmen Kopierarbeiten, Plakatdruck oder Postversand. AOK-Selbsthilfebeauftragte und Mitarbeiter der Präventionsabteilungen pflegen langjährige Kontakte mit der Selbsthilfe. Sie kennen die Bedürfnisse der Gruppen aus persönlichen Gesprächen. Sie sorgen für die Unterstützung, die bei konkreten Aktivitäten und Projekten benötigt wird. Nicht zuletzt informiert die AOK die Selbsthilfe-Zusammenschlüsse über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung, damit sie den gesetzlich festgesetzten Betrag in vollem Umfang ausschöpfen.
Weitere Infos im Versicherten-Portal der AOK
- Gesetzliche Grundlagen
- Generelle Fördervoraussetzungen
- Selbsthilfekontaktstellen und -unterstützungseinrichtungen
- Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
- Krankenkassenindividuelle Projektförderung
- Schwerpunkte der Selbsthilfeförderung des AOK-Bundesverbandes
- Transparenz
- Ansprechpartner für die Selbsthilfeförderung
- Selbsthilfetagungen des AOK-Bundesverbandes
- Weitere Informationen