
Prävention
Eine Übersicht: Maßnahmen der Primär-, Sekundär- oder Tertiärprävention
Im Rahmen der Primärprävention werden nach den Paragrafen 20 bis 24 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) die Ursachen von Erkrankungen bekämpft, bevor diese entstehen. Gerade "Volkskrankheiten" wie Diabetes mellitus Typ 2 oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können in vielen Fällen durch eine gesundheitsbewusste Lebensweise vermieden, verzögert oder in ihrem Verlauf günstig beeinflusst werden. Die Primärprävention setzt dabei auf unterschiedlichen Ebenen an: Individuelle Vorsorgeangebote wie Impfungen oder Gesundheitskurse richten sich an den einzelnen Versicherten. Die Teilnahme soll dazu motivieren, sich gesundheitsfördernder zu verhalten, beispielsweise sich mehr zu bewegen (Verhaltensprävention). Die so genannten Lebenswelt- oder Setting-Ansätze zielen hingegen darauf ab, Gruppen von Menschen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld - also in Schulen, KiTas oder Betrieben - anzusprechen. Dabei wird auch das Umfeld selbst zum Gegenstand gesundheitsförderlicher Veränderungen. Es werden also verhaltenspräventive Maßnahmen mit verhältnispräventiven Maßnahmen verbunden.
Im Rahmen der Sekundärprävention sollen Krankheiten möglichst früh erkannt und das Fortschreiten durch gezielte Behandlungen verhindert werden (geregelt in den Paragrafen 25 und 26 SGB V). Hierzu gehören beispielsweise Vorsorge-Untersuchungen, Neugeborenen-Screenings oder die Gesundheitsuntersuchung "Check-up 35", bei der Risiken für Herz-Kreislauf-, Nieren- oder Zuckererkrankungen festgestellt werden sollen. Die Untersuchungen der Früherkennung richten sich also an augenscheinlich gesunde, beschwerdefreie Personen.
Die Tertiärprävention zielt - zum Beispiel in Form einer Kur - darauf ab, die Folgeschäden einer bereits eingetreten Erkrankung zu verzögern, zu begrenzen oder zu ganz verhindern (Paragraf 43 SGB V).