Dossierstempel

Prävention

Ein kleiner Piks, der Leben retten kann

Foto Impfung

Impfungen gehören zur sogenannten Primärprävention auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben. Impfungen verhindern zahlreiche Infektionskrankheiten, die einen schweren Verlauf nehmen oder sogar zum Tod führen können. Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut Schutzimpfungen nach einem festgelegten Impfschema. Auch Erwachsene sollten sich regelmäßig impfen lassen, um den erworbenen Schutz aufzufrischen. Ab einem bestimmten Alter empfiehlt die STIKO für Senioren zusätzliche Impfungen.

Welche Impfungen die Versicherten auf Kosten der GKV in Anspruch nehmen können, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Um die Impfungen gewährleisten zu können, müssen die Krankenkassen und ihre Verbände Verträge mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, geeigneten Ärzten oder Ärztegemeinschaften oder mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst abschließen. Außerdem können die Krankenkassen oder ihre Verbände Verträge mit einzelnen Pharmaherstellern über die Versorgung mit Impfstoffen abschließen und entsprechende Rabatte vereinbaren.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle wichtigen Schutzimpfungen:

Ab einem Alter von sechs Wochen
Die Impfungen erfolgen zwei beziehungsweise drei Mal im Abstand von mindestens vier Wochen:

  • Rotaviren

Mit zwei und vier Monaten
Es gibt einen Kombinationsimpfstoff gegen sechs Erkrankungen. Das heißt, mit nur einem Piks wird der Säugling gegen sechs Krankheiten geimpft. Die Impfungen erfolgen zwei Mal im Abstand von acht Wochen. Bei Frühgeborenen gibt es eine zusätzliche Impfung mit drei Monaten. Geimpft wird gegen:

  • Diphtherie,
  • Pertussis (Keuchhusten),
  • Tetanus (Wundstarrkrampf),
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung),
  • Haemophilus influenzae Typ b,
  • Hepatitis B (Gelbsucht).

Zusätzlich sollte gegen Pneumokokken geimpft werden (gehört nicht zur sechsfach Impfung).

Elfter bis 14. Monat
Jetzt ist die dritte Impfung - beziehungsweise bei Frühgeborenen vierte Impfung - gegen die oben genannten sechs Krankheiten fällig. Zusätzlich gibt es die erste Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen die folgenden drei n:

  • Masern,
  • Mumps,
  • Röteln.

Außerdem wird gegen Windpocken geimpft.

Ab zwölften Lebensmonat

  • Meningokokken Typ C

15. bis 23. Monat

  • Zweite Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.
  • Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B und Pneumokokken bisher nicht geimpfter Kinder bzw. Komplettierung des Impfschutzes.

Zwei bis vier Jahre

  • Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken bei bisher nicht geimpften Kindern bzw. Komplettierung des Impfschutzes.

Fünf bis sechs Jahre

  • Auffrischimpfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten).
  • Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis, Hepatitis B, Meningokokken Typ C, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken bei bisher nicht geimpften Kindern bzw. Komplettierung des Impfschutzes.

Im Alter von neun bis 16 Jahren

  • Auffrischimpfung gegen Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Tetanus (Wundstarrkrampf) und Poliomyelitis (Kinderlähmung).
  • Grundimmunisierung gegen Hepatitis B, Meningokokken Typ C, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken bei bisher nicht geimpften Jugendlichen bzw. Komplettierung des Impfschutzes.

Zwischen neun und 14 Jahren

  • Die AOK bezahlt die Kosten für die Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Kinder im Alter von neun bis 14 Jahren nach einer ärztlichen Beratung. Gebärmutterhalskrebs wird durch eine Infektion mit den Humanen Papilloma-Viren (HPV) ausgelöst. HPV-Impfungen schützen vor der Infektion mit in den Impfstoffen enthaltenen HPV-Typen.  

Im Alter von 18 bis 60 Jahren

  • Jeweils zehn Jahre nach der letzten Impfung Auffrischimpfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie, einmalige Auffrischung gegen Pertussis.
  • Einmalig für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit Impfung gegen Masern, vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff.

Ab einem Alter von 60 Jahren

  • Jährlich gegen Influenza (Grippe)
  • Einmalige Impfung gegen Pneumokken. Auffrischungen nur für bestimmte Risikogruppen.

  • Zweimalige Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten. Unter bestimmten Bedingungen wird die Impfung auch schon bei Patienten ab 50 Jahren empfohlen.

Weitere Impfungen:
Neben den oben genannten Standardimpfungen können spezielle Impfungen bei gefährdeten Risikogruppen sinnvoll sein. Das kann zum Beispiel eine Hepatitis-Impfung bei Personen in medizinischen Berufen und bei besonders Hepatitis-Gefährdeten - etwa Dialysepatienten - sein. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich gegen weitere Infektionskrankheiten impfen zu lassen, zum Beispiel gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis, die von Zecken übertragen wird) oder gegen Windpocken.

Zudem empfiehlt die STIKO, dass sich Schwangere gegen Keuchhusten impfen lassen. Studien zufolge erkranken Säuglinge von Müttern, die in ihrer Schwangerschaft eine Pertussis-Impfung erhalten hatten, deutlich seltener an Keuchhusten als Säuglinge von Müttern, die keine Impfung während der Schwangerschaft erhalten hatten. Auch Menschen aus dem engen Umfeld des Neugeborenen haben Anspruch auf eine Pertussis-Impfung.

Wer die Kosten für die Impfungen in diesen Fällen übernimmt (zum Beispiel der Arbeitgeber für Personen in medizinischen Berufen bei Hepatitis), muss individuell geprüft werden. Vor einer solchen Impfung sollten sich Betroffene zunächst beraten lassen, ob die Impfung sinnvoll ist und wer die Kosten übernimmt.

Reiseimpfungen:
Je nach Reiseziel gelten Impfvorschriften für die Einreise. Oder das Risiko einer Infektion ist so hoch, dass Reisenden dringend empfohlen wird, sich rechtzeitig impfen zu lassen. Zudem kann je nach Reiseziel eine medikamentöse Malaria-Prophylaxe notwendig sein. Eine Impfung gegen Malaria gibt es nicht.

Versicherte sollten sich etwa sechs Wochen vor Reiseantritt von ihrem Arzt über eventuell sinnvolle Impfungen beraten lassen. Informationen über die aktuelle Weltseuchenlage und die damit verbundenen empfohlenen Impfungen für ein bestimmtes Reiseland haben beispielsweise die Tropeninstitute. Aber auch die entsprechenden Konsulate, diplomatischen Vertretungen und das Auswärtige Amt geben Auskunft über erforderliche oder empfohlene Impfungen bei Auslandsreisen.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland dürfen die Kosten für Reiseimpfungen nicht übernehmen.

Weitere Informationen:

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Impfen

Tropeninstitut in München

Tropeninstitut in Hamburg

Auswärtiges Amt

Robert-Koch-Institut


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