
Die soziale Pflegeversicherung
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen die Körperpflege, die Ernährung und ein gewisses Maß an Mobilität sowie die hauswirtschaftliche Versorgung von Menschen sicherstellen, die diese Aufgaben aus eigener Kraft nicht mehr wahrnehmen können. Sie erhalten in diesem Fall Unterstützung in Form von Geld- oder Sachleistungen, die die Pflege entweder unmittelbar sicherstellen oder finanzieren. Dazu gehören auch Betreuungsangebote, Pflegeberatung und Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Um die Maßnahmen besser an die Lebenssituation der Betroffenen anzupassen, wurden die Wahlmöglichkeiten innerhalb der Pflegeversicherung in den vergangenen zwei Jahrzehnten kontinuierlich ausgebaut. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem persönlichen Pflegegrad. Innerhalb dieses Rahmens können Pflegebedürftige zahlreiche Einzelleistungen jedoch nach dem persönlichen Bedarf kombinieren. Grundsätzlich können sie zudem selbst entscheiden, ob sie in speziellen Pflegeeinrichtungen (stationär) oder zuhause (ambulant) gepflegt werden möchten.
Werden Pflegebedürftige zu Hause oder von Angehörigen gepflegt, erhalten sie ein entsprechendes Pflegegeld. Die finanzielle Unterstützung kann mit den Leistungen ambulanter Pflegedienste kombiniert werden. Pflegebedürftige können auch vollständig auf Pflegedienste setzen, wenn sie Angehörige mit dieser Aufgabe nicht betrauen können oder wollen. Darüber hinaus zahlen die Pflegekassen technische Pflegehilfsmittel, beteiligen sich an den Kosten für Umbaumaßnahmen des Wohnumfelds und übernehmen bei Verhinderung der Pflegeperson die Kosten der Ersatzpflege.
Ist eine häusliche Betreuung tagsüber oder nachts nicht im erforderlichen Maße sichergestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die stationären Tages- oder Nachtpflege in einer entsprechenden Einrichtung. Wenn auch diese Kombination nicht mehr möglich ist, haben Pflegebedürftige Anspruch auf vollstationäre Pflege. Die Pflegekasse bezahlt in diesem Fall die pflegerischen Leistungen in einem Pflegeheim. Der Betroffene beteiligt sich an den Kosten, indem er für Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommt.
Die Pflegeversicherung unterstützt auch pflegende Angehörige und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.