
Die soziale Pflegeversicherung
Stationäre Pflege

Ist eine häusliche Betreuung tagsüber oder nachts nicht im erforderlichen Maße sichergestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Tages- beziehungsweise Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung. Wenn auch diese Kombination nicht mehr möglich ist, haben Pflegebedürftige Anspruch auf vollstationäre Pflege. Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner in der stationären Betreuung selbst bezahlen.
Pflegesachleistung für Pflegedienste teilstationär (Stand 01.01.16):
Tages-/Nachtpflege Pflegestufe 0: 231 Euro
Pflegestufe I: 468 Euro
Pflegestufe II: 1.144 Euro
Pflegestufe III: 1.612 Euro.
Ergänzende Leistung bei erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand: maximal 208 Euro (monatlich)
Vollstationäre Pflege (Stand 01.01.16):
Pflegestufe 0: 231 Euro
Pflegestufe I: 1.064 Euro
Pflegestufe II: 1.330 Euro
Pflegestufe III: 1.612 Euro und in Härtefällen: 1.995 Euro.
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