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Die soziale Pflegeversicherung

Ambulante Pflege

Die Pflegeversicherung erbringt ihre Leistungen als Geld- oder Sachleistungen. Kann der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhält er ein der jeweiligen Pflegestufe entsprechendes Pflegegeld.

Ist eine Betreuung durch Angehörige nicht oder nicht vollständig möglich, können ambulante Pflegedienste die Pflege übernehmen. Deren Einsatz wird von den Pflegekassen als sogenannte Sachleistung gestaffelt nach Pflegestufen übernommen. Pflegegeld für die private Betreuung und Sachleistung für den Pflegedienst können auch miteinander kombiniert werden.

Häusliche Pflege durch Angehörige

Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause von Angehörigen gepflegt, erhalten diese ein auf die jeweilige Pflegestufe abgestimmtes Pflegegeld.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige (Stand 01.01.16):

  • Pflegestufe I: 244 Euro
  • Pflegestufe II: 458 Euro
  • Pflegestufe III: 728 Euro

Die Pflegekassen bezahlen darüber hinaus technische Pflegehilfsmittel und beteiligen sich an den Kosten für Umbaumaßnahmen des Wohnumfelds, die für eine häusliche Pflege erforderlich sein können. Pflegende können einen Pauschbetrag von 924 Euro jährlich bei der Einkommensteuer geltend machen, wenn sie für ihre Pflegeleistung keine Vergütung erhalten. Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, darf gleichzeitig einen Angehörigen pflegen, ohne dass das Pflegegeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Häusliche Pflegekräfte sind darüber hinaus in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen, wenn die Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig und mindestens 14 Stunden wöchentlich erbracht wird. Die Unfallversicherung ist für Unfälle gedacht, die während der Pflegetätigkeit in der Wohnung und im Zusammenhang damit außerhalb der Wohnung passieren können.

Für Personen, die aufgrund der häuslichen Pflege eines Angehörigen selber nicht arbeiten können, bezahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt für Personen, die wenigstens 14 Stunden pro Woche in der Pflege tätig sind und keiner Beschäftigung von über 30 Stunden nachgehen sowie noch keine Vollrente wegen Alters beziehen. Die Pflegetätigkeit wird dann mit einem fiktiven Einkommen - je nach Pflegestufe und Pflegeaufwand - angesetzt. Durchschnittlich ergibt ein Jahr Pflegetätigkeit einen monatlichen Rentenanspruch zwischen 7,10 Euro und 21,32 Euro (alte Bundesländer) und zwischen 6,26 Euro und 18,80 Euro (neue Bundesländer).

Auch die AOK unterstützt ehrenamtliche Pflegekräfte: Sie bietet kostenfreie Pflegekurse an, in denen hilfreiche Tipps für die Pflege vermittelt werden. Fällt der betreuende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub einmal aus, übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für eine Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen je Kalenderjahr bis zu maximal 1.612 Euro. Anspruch darauf hat eine Pflegeperson nach mindestens sechs Monaten privater Pflegetätigkeit.

Ambulante Pflegedienste

Die häusliche Pflege ist eine Aufgabe, die Familien oft nicht ohne professionelle Unterstützung leisten können. Ist eine häusliche Betreuung tagsüber oder nachts nicht im erforderlichen Maße sichergestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Tages- bzw. Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung. Pflegedienste, die von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder privaten Verbänden, Kirchen oder Gemeinden getragen werden, bieten ambulante Pflege und Unterstützung im Haushalt an. 

Pflegesachleistung für Pflegedienste ambulant und teilstationär (Stand 01.01.16):

  • Pflegestufe I: 468 Euro
  • Pflegestufe II: 1.144 Euro
  • Pflegestufe III: 1.612 Euro. Härtefälle können bis zu 1.995 Euro monatlich erhalten.

Sie suchen einen geeigneten Pflegedienst?

Der AOK-Pflegedienst-Navigator hilft Ihnen. Bundesweit und von jedem beliebigen Ort aus. Der Navigator liefert Adressen, Kontaktdaten und Preise der jeweiligen Dienste sowie die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen. Darüber stellen die Einrichtungen selbst Angaben zu ihren Angeboten wie Hausnotruf, betreutes Wohnen, Essen auf Rädern usw. bereit. Ein zusätzlicher Service des Navigators ist ein Kostenrechner, mit dem der Kunde online verschiedene pflegefachliche Leistungen zusammenstellen und kalkulieren kann. Eine Warenkorbfunktion ermöglicht es, die Preise für die individuellen Leistungspakete bei den einzelnen Anbietern zu vergleichen.

Mehr Leistungen für Demenzkranke

Seit 2013 erhalten Demenzkranke mit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) in der Pflegestufe 0 erstmals und in den Pflegestufen I und II erhöhte Leistungen. Die Beträge 2016:

Pflegegeld für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz:

  • Pflegestufe 0: 123 Euro
  • Pflegestufe I: 316 Euro
  • Pflegestufe II: 545 Euro
  • Pflegestufe III: 728 Euro

Sachleistungen für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz:

  • Pflegestufe 0: 231 Euro
  • Pflegestufe I: 689 Euro
  • Pflegestufe II: 1.298 Euro
  • Pflegestufe III: 1.612 Euro

Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss für Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 104 Euro. Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also unter anderem Demenzkranke, haben für diese Leistungen sogar einen monatlichen Anspruch in Höhe von 208 Euro. Für die Erstattung müssen die Pflegebedürftigen der Pflegekasse einen Nachweis darüber vorlegen, dass sie einen solchen Dienst in Anspruch genommen haben.

Gefördert werden auch selbst organisierte, ambulant betreute Wohngruppen:

  • Maximal 2.500 Euro pro pflegebedürftigen Mitbewohner
  • bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro je Wohngruppe

gibt es für die altersgerechte oder barrierefreie Umgestaltung der Wohnung. Für die Gründung einer Wohngemeinschaft gibt es einen Zuschuss von 2.500 Euro pro pflegebedürftigen WGler und maximal 10.000 Euro pro Gruppe. Die Förderung endet, wenn die zur Verfügung gestellte Summe von 30 Millionen Euro aufgebraucht ist. Seit dem 1. Januar 2015 erhalten die Bewohner einer solchen WG für die Beschäftigung einer Hilfsperson 205 Euro im Monat.

Außerdem gewährt die Pflegekasse Zuschüsse, die das individuelle Wohnumfeld von Pflegebedürftigen verbessern, von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme ohne Einkommensprüfung. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, ist der Gesamtbetrag auf 16.000 Euro begrenzt. Je nachdem, wie stark der Pflegebedürftige eingeschränkt ist, können beispielsweise breitere Türen oder ein barrierefreier Zugang zu Dusche und Bad notwendig sein.

Auch pflegende Angehörige werden entlastet: Bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird das halbe Pflegegeld bis zu vier Wochen jährlich weiterbezahlt. Die Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche - als Voraussetzung für die rentenversicherungsrechtliche Absicherung - muss nicht nur durch die Pflege eines Pflegebedürftigen erbracht werden. Das ist auch durch die Pflege zweier Pflegebedürftiger möglich. Pflegebedürftige in Behinderten-Einrichtungen wird das Pflegegeld für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden, nicht mehr gekürzt.

Seit Januar 2015 können Pflegebedürftige zudem bis zu 40 Prozent ihres Sachleistungsbudgets "umwidmen", also den zur Verfügung stehenden Betrag in niedrigschwellige Angebote zur Betreuung und Entlastung investieren (wie beispielsweise Botendienste).
 

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