Rechengrößen in der Sozialversicherung 2023

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung, die ab 1. Januar 2023 gelten, hat der Bundesrat am 25. November 2022 verabschiedet.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

2023: 4.987,50 Euro monatlich / 59.850,00 Euro pro Jahr

2022: 4.837,50 Euro monatlich / 58.050,00 Euro pro Jahr

2021: 4.837,50 Euro monatlich / 58.050,00 Euro pro Jahr

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Wer also mehr verdient, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Krankenkassenbeitrag mehr. Die Veränderung entspricht der jährlichen Anpassung an die Gehaltsentwicklung in Deutschland.


Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

2023: 66.600,00 Euro pro Jahr

2022: 64.350,00 Euro pro Jahr

2021: 64.350,00 Euro pro Jahr

Die Versicherungspflichtgrenze markiert das Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat die Wahl, in der GKV zu bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.


Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung

Anders als in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gibt es in der Renten- und Arbeitslosenversicherung noch immer getrennte Rechtskreise West und Ost. Auch hier gilt: Nur bis zum Grenzwert wird das monatliche Gehalt zur Berechnung des Beitrags in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu Grunde gelegt.


West:

2023: 7.300 Euro monatlich / 87.600 Euro pro Jahr

2022: 7.050 Euro monatlich / 84.600 Euro pro Jahr

2021: 7.100 Euro monatlich / 85.200 Euro pro Jahr


Ost:

2023: 7.100 Euro monatlich / 85.200 Euro pro Jahr

2022: 6.750 Euro monatlich / 81.000 Euro pro Jahr

2021: 6.700 Euro monatlich / 80.400 Euro pro Jahr


Beitragsbemessungsgrenze Knappschaftliche Rentenversicherung

West:

2023: 8.950 Euro monatlich / 107.400 Euro pro Jahr

2022: 8.650 Euro monatlich / 103.800 Euro pro Jahr

2021: 8.700 Euro monatlich / 104.400 Euro pro Jahr


Ost:

2023: 8.700 Euro monatlich / 104.400 Euro pro Jahr

2022: 8.350 Euro monatlich / 100.200 Euro pro Jahr

2021: 8.250 Euro monatlich / 99.000 Euro pro Jahr

Hinweis für Arbeitgeber:
Auf Tage und Wochen umgerechnete Grenzwerte und Bezugsgrößen finden Sie im Unternehmensservice der AOK.


Zur Übersicht: Das gilt

Zuletzt aktualisiert: 09-12-2021