Erläuterungen zur Mindestmengen-Transparenzkarte
Mindestmengen - also Untergrenzen für bestimmte Leistungsmengen – sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der stationären Versorgung. Sie dienen dazu, die notwendige Erfahrung bei hochkomplexen Leistungen sicherzustellen und damit das Risiko für Patientinnen und Patienten zu minimieren. In Krankenhäusern, die die Mindestmengen nicht erfüllen, ist laut Studien unter anderem das Sterberisiko signifikant höher.
Deshalb hat die Bundesregierung mit dem Krankenhausstruktur-Gesetz (§ 136 b Abs. 1 Nr. 2 sowie Abs. 3 und 4 SGB V) die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für eine rechtsklare Gestaltung der Mindestmengen-Regelung umgesetzt. Ein Krankenhaus, das die Mindestmenge für eine Leistung nicht erreicht, darf diese in der Regel nicht erbringen. Die Klinik hat dann auch keinen Anspruch auf Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Die Mindestmengen-Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses sehen bisher für sieben planbare Leistungen Mindestmengen vor:
- Lebertransplantation (inklusive Teilleber-Lebendspende): 20 Fälle pro Jahr
- Nierentransplantation (inklusive Lebendspende): 25 Fälle pro Jahr
- Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus (Speiseröhre): 10 Fälle pro Jahr
- Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas (Bauchspeicheldrüse): 10 Fälle pro Jahr
- Stammzelltransplantation: 25 Fälle pro Jahr
- Kniegelenk-Totalendoprothesen: 50 Fälle pro Jahr
- Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 g: 14 Fälle pro Jahr.
Die Krankenhausträger legen jährlich alle für eine Prognose erforderlichen Sachverhalte dar. Die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen prüfen diese und stimmen der Prognose entweder zu oder widersprechen ihr bei begründeten Zweifeln. Bis zum 7. August 2020 mussten die Kliniken ihre Daten melden, und bis zum 7. Oktober mussten die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen auf dieser Basis ihre Entscheidungen treffen.
Die aktuelle Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK-Gemeinschaft zeigt alle Krankenhäuser, die die jeweiligen Leistungen im Jahr 2021 erbringen dürfen. Krankenhäuser mit einer positiven Prognose haben im Regelfall im Jahr 2019 die Mindestmengen erreicht, sowie die Vorgaben zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 erfüllt.
Eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen. Haben die Krankenhäuser diese ausgeräumt, wird davon ausgegangen, dass sie die Mindestmenge im Jahr 2020 erreichen. In der aktuellen Entscheidungs-Runde wurden auch die Covid-19-Pandemie und die daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Mindestmengen berücksichtigt.
Krankenhäuser, die zum ersten Mal oder nach einer mindestens 24-monatigen Unterbrechung eine Leistungserlaubnis für 2021 erhalten haben, sind in der Mindestmengen-Transparenzkarte gesondert mit „erstmalige oder erneute Leistungserbringung“ gekennzeichnet. Diese Krankenhäuser müssen in den ersten zwölf Monaten der Leistungserbringung nur 50 Prozent der erforderlichen Mindestmenge erfüllen und erst im zweiten Jahr muss die geforderte Leistungsmenge vollständig erreicht werden. Leistungszahlen für diese zwei gesonderten Jahre können erst nach Ablauf des jeweiligen Zeitraumes angegeben werden.
In Fällen, in denen die Anwendung der Mindestmengen-Regelung eine flächendeckende stationäre Versorgung der Bevölkerung gefährden würde, kann die Landesbehörde einem Krankenhaus die Leistungsberechtigung mittels Genehmigung erteilen.
Grundsätzlich nicht in der Karte enthalten sind Krankenhäuser, die die Leistung nicht erbringen und damit auch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen. Da sich unterjährig Änderungen ergeben können, wird die Mindestmengen-Transparenzkarte laufend aktualisiert. Den aktuellen Stand der Karte finden Sie jeweils im unteren Kartenbereich.
Die bundesweite Mindestmengen-Transparenzliste, die als PDF-Dokument unter der Karte steht, wird ebenfalls laufend aktualisiert und enthält alle Informationen aus der Karte in Form von Listen für die einzelnen Bundesländer.