
... ist zum 01.Janaur 2023 für Rolf Buchwitz in den Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg aufgerückt. Zur AOK Rheinland/Hamburg kam die gelernte Sozialversicherungsfachangestellte im Jahr 1984. Buchwitz ist zum 31.12.22 in den Ruhestand gegangen.
»Der Entwurf für eine Pflegereform sieht höhere Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) vor, und damit eine zusätzliche Belastung der Mehrheit der Versicherten und Arbeitgeber. Eingelöste Zusagen aus dem Koalitionsvertrag zur Stabilisierung der SPV sucht man hingegen vergebens – einen Steuerzuschuss etwa für versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Er ist ebenso dringend erforderlich wie nachhaltige Strukturreformen. Hier empfehle ich die Lektüre des AOK-Papiers „Pflege 2030“, an dem die Partner der sozialen Selbstverwaltung maßgeblich mitgewirkt haben.«
Dr. Susanne Wagenmann, Vorsitzende des Aufsichtsrats des AOK-Bundesverbandes (Arbitgebervertreterin)
„Spürbare Erleichterung beim Fehlernachweis nötig“
„Ich erwarte ein Machtwort des Kanzlers zur Finanzierung“
(26.01.22) Das Gesetz zur Neuordnung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) befindet sich nach der ersten Lesung am 26. Januar im Bundestag im parlamentarischen Bertungsprozess Am 10. Februar steht es auf der Tagesordung des Bundesrates. Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) lehnt die Pläne und kündigte an, gegen das Vorhaben zu klagen, sollte das Parlament es in seiner jetzigen Fassung beschließen. „Wenn es zu einer Klage kommt, rechnen wir mit einem Erfolg“, sagte die Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-SV und Vorsitzende des Aufsichtsrates des AOK-BUndesvrbandes jeweils für die Arbeitgeberseite, Dr. Susanne Wagenmann.
Ende 2023 läuft der Trägervertrag des GKV-SV mit der privaten UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH aus. Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition sieht vor, dass ab 2024 eine Stiftung als Träger fungieren soll. Die Reform soll für Unabhängigkeit, Staatsferne sowie mehr Kontinuität der Informations- und Beratungsstrukturen sorgen. Das UPD-Budget soll von derzeit neun Millionen auf 15 Millionen Euro jährlich steigen. 14 Millionen Euro müsste die GKV schultern, eine Million Euro soll die PKV beisteuern. Bisher beteiligen sich die Privatversicherer freiwillig – mit nach eigenen Angaben zuletzt 700.000 Euro.
„Wir brauchen einen echten Neuanfang“, forderte Wagenmann. Bei der Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages hätten die Beteiligten fast durchweg dafür plädiert, die UPD künftig über Steuermittel zu finanzieren. Unabhängig von der ohnehin extrem angespannten Finanzsituation der GKV sei es nicht hinzunehmen, dass der Staat den Gesundheitsfonds immer wieder für Aufgaben anzapfe, die eindeutig im gesamtgesellschaftlichen Interesse lägen. Sie kritisierte zudem, dass die Krankenkassen künftig bei der inhaltlichen Gestaltung der UPD-Aufgaben nicht mehr mitsprechen dürften.
Laut Gesetzentwurf bliebe das Stimmrecht der GKV- und PKV-Vertreter im Stiftungsrat auf Finanzfragen beschränkt. Dann sei es nicht mehr möglich, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, die zweckmäßige Verwendung von Beitragsgeldern zu prüfen, warnte der GKV-Spitzenverband. Die Pläne der Bundesregierung gingen in eine „völlig falsche Richtung“, hatte dessen Verwaltungsrat breits Ende November nach Veröffentlichung des Referentenentwurf in einer Erklärung formuliert..
(20.12.22) Rund 73 Millionen Euro Schaden sind allen elf AOKs zusammen wegen Fehlverhaltens im Gesundheitswesen in den ersten beiden Corona-Jahren entstanden. Das geht aus dem Fehlverhaltensbericht 2020/21 hervor. Die Dunkelziffer schätzen die Ermittler um ein Vielfaches höher. Das betrügerische Verhalten Einzelner füge der Solidargemeinschaft erheblichen finanziellen Schaden zu, kritisierten die beiden Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Susanne Wagenmann (Arbeitgeber) und Knut Lambertin (Versicherte). Das Geld stehe nicht mehr für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung. Insgesamt haben die AOKs im Berichtszeitraum 7.400 neue und 6.262 Bestandsfälle verfolgt. Wie schon 2018/19 entfällt der größte Teil auf den Bereich Pflege. Allein in diesem Bereich konnten 11,25 Millionen Euro für die Versichertengemeinschaft gesichert werden. Insgesamt sind Forderungen in Höhe von 35,4 Millionen Euro aufgrund gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen bereits unanfechtbar.
(09.12.22) Erstmals hat ein Filmteam die Verwaltungsratssitzung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) am 30. November 2022 mit der Kamera begleitet. Herausgekommen ist ein kurzweiliges Porträt über die Arbeit des Spitzengremiums der sozialen Selbstverwaltung. Das Video ist jetzt online und über die Internetseite des GKV-Spitzenverbandes abrufbar.
Angesichts steigender Lebenshaltungskosten hält es nicht einmal jeder zehnte gesetzlich Versicherte für den richtigen Weg, das erwartete Defizit der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr durch höhere Beiträge auszugleichen. Schätzungen gehen von mindestens 17 Milliarden Euro aus. Weniger als acht Prozent sind bereit, die GKV-Finanzen langfristig über höhere Beiträge zu stabilisieren. Das hat eine „Civey“-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes ergeben. Stattdessen bevorzugen die Befragten eine stärkere Preisregulierung bei Arzneimitteln und eine höhere Steuerbezuschussung der gesetzlichen Krankenkassen. Aktuell beträgt der gesetzlich festgelegte Zuschuss 14,5 Milliarden Euro. Zusätzlich sollen 2023 laut geplantem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) zwei Milliarden Euro fließen.
16.05.22 (ams). Nach etwas mehr als 100 Tagen im Amt der alternierenden Aufsichtsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite zieht Dr. Susanne Wagenmann im Podcast des AOK-Medienservice (ams) ihre Auftakt-Bilanz. Gemeinsam mit ihrem Sozialpartner von der Versichertenseite, Knut Lambertin, gibt Wagenmann eine erste Einschätzung der gesundheitspolitischen Pläne des nicht mehr ganz so neuen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, soweit sie zumindest vorliegen. "
Ich halte es für falsch über Beitragssatz-Erhöhungen zu diskutieren", kritisiert Wagenmann mit Blick auf entsprechende Pläne des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Auch einen erneuten Zugriff auf die Rücklagen der Krankenkasse lehnen die AOK-Selbstverwalter ab. Es handele sich nicht um Gewinne, sondern um Rücklagen der Beitragszahler. "Es gilt weiterhin der Eigentumsvorbehalt des Grundgesetzes", unterstreicht Knut Lambertin. Beide fordern eindringlich, endlich vorhandene Effizienzreserven im Gesundheitssystem zu heben.
Noch Wochen oder Monate nach einer COVID-19-Erkrankung können Beschwerden und Symptome auftreten: Eine Long- oder Post-COVID-Erkrankung gehört zu den möglichen Langzeitfolgen einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Long- und Post-COVID können den Lebensalltag der Betroffenen stark beeinflussen. Häufige Beschwerden sind starke Erschöpfung, Konzentrationsprobleme und Luftnot. Auch Personen mit einem ursprünglich leichten Infektionsverlauf können von Long-COVID betroffen sein.
Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts leidet fast jeder achte Erwachsene einmal im Laufe seines Lebens an einer depressiven Störung, innerhalb eines Jahres sind es 7,1 Prozent der Bevölkerung. Krankenkassendaten zufolge erhält sogar mehr als jede zehnte Person eine Depressionsdiagnose pro Kalenderjahr. Die AOK hilft nicht nur den eigenen Versicherten unter anderem mit dem Familiencoach Depression dem neuen Modul "Depression im Alter".
Die paritätische Selbstverwaltung ist ein konstitutives Element der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit mehr als 135 Jahren übernimmt sie Aufgaben, die der Staat den Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten übertragen hat. Fragen und Antworten zur paritätischen Selbstverwaltung ...
Weitere Formen der Selbstverwaltung im gesundheitspolitischen Umfeld in Deutschland