Rürup-Kommission

Die nach ihrem Vorsitzenden Professor Bert Rürup benannte "Rürup-Kommission" wurde von der Bundesregierung im November 2002 eingesetzt. Der Auftrag: Reformvorschläge für die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherung in Deutschland zu erarbeiten. Hintergrund sind die fundamentalen Veränderungen der Arbeitswelt und der demografische Wandel in der Bevölkerung. Der steigende Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung und die ausschließlich am Arbeitsverhältnis orientierte Finanzierung gefährden die Leistungsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme.

Für die gesetzliche Krankenversicherung hat die Rürup-Kommission in ihrem Endbericht im August 2003 zwei Modelle vorgestellt – die Bürgerversicherung und das Kopfprämien-Modell. Für die Rentenversicherung sieht die Kommission unter anderem die Einführung eines demografieabhängigen "Nachhaltigkeitsfaktors" und die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre bis 2035 vor.

 

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