Zahnärztliche Behandlung

Die AOK trägt die Kosten der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung und Behandlung beim Zahnarzt. Außerdem übernimmt die AOK die Kosten für plastische Füllungen, wie zum Beispiel bestimmte Kunststoff-Füllungen.

Bei Kindern und Jugendlichen, die bei Beginn der Behandlung noch nicht 18 Jahre alt sind, übernimmt die AOK alle Kosten für die kieferorthopädische Behandlung.

Zahnersatz

Zahnersatz bleibt weiterhin eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankenkassen zahlen seit Januar 2005 für Kronen, Brücken und Prothesen einen klar kalkulierbaren, festgelegten Betrag - den befundorientierten Festzuschuss.

AOK-Versicherte haben freie Auswahl unter den 53.992 Vertragszahnärzten in Deutschland (Stand: Ende 2011. Quelle: Geschäftsbericht 2011/2012 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung). Vor Beginn der Behandlung erstellt der Zahnmediziner einen kostenfreien Heil- und Kostenplan, den die AOK genehmigen muss.

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen

Die AOK sorgt dafür, dass mögliche Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten schon früh entdeckt werden: mit den neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder. Insgesamt drei Untersuchungen finden zwischen dem 30. Lebensmonat und dem sechsten Lebensjahr des Kindes statt.

Beim "Kinderzahn-TÜV" werden unter anderem die Mundhöhle des Kindes untersucht, das Kariesrisiko eingeschätzt und geeignete Fluoridierungsmittel zur Härtung des Zahnschmelzes empfohlen. Wenn der Zahnarzt feststellt, dass ein Kind besonders stark zu Karies neigt, bekommt es zusätzlich alle sechs Monate eine Behandlung mit Fluoridlack.

Ausgabenentwicklung

Im Jahr 2012 kosteten zahnärztliche Behandlungen die gesetzlichen Krankenkassen 9,00 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 2,4 Prozent je Versicherten gegenüber dem Vorjahr. Die Ausgaben für Zahnersatz lagen bei 3,23 Milliarden Euro. Damit sanken die Ausgaben für Zahnersatz um 1,8 Prozent je Versicherten im Vergleich zu 2011.

Zahnarztdichte

Ende 2011 nahmen laut des Geschäftsberichts der KZBV 53.992 Zahnärzte an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil; gegenüber dem Vorjahr sank ihre Zahl um 0,5 Prozent. Die Vertragszahnärzte und die 5.962 bei ihnen angestellten Zahnärzte addierten sich auf 59.954. Somit ist laut der KZBV der Grad der vertragszahnärztlichen Versorgung trotz des Rückgangs der Zahl der Vertragszahnärzte sogar gestiegen. Die Zahl der nur an der kieferorthopädischen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte belief auf 3.012.

Weitere Informationen gibt es in den statistischen Basisdaten oder im Geschäftsbericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.