Selbsthilfe - In der Gruppe liegt die Kraft
Rund 3,5 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in insgesamt etwa 100.000 Selbsthilfegruppen. Die gesundheitliche Selbsthilfe ergänzt die professionelle Gesundheitsversorgung. Aus der eigenen Betroffenheit heraus entwickeln chronisch kranke Menschen in Gruppen eine Kraft, die sich positiv auf ihre Lebensqualität auswirkt. Deshalb unterstützt die AOK die gesundheitsbezogene Selbsthilfe seit fast 20 Jahren. Und damit nicht erst, seit der Gesetzgeber 2008 die Krankenkassen auch gesetzlich dazu verpflichtet hat.
2013 stellt die AOK für die Förderung bundesweiter Projekte von Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden der Selbsthilfe ca. 738.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden besonders Projekte, die die Unterstützung der Angehörigen, der Geschwisterkinder, der Kinder von Betroffenen, der Großeltern oder der Partner im Focus haben oder die sich um die Verbesserung und Gestaltung des internetgestützten Zugangs Betroffener zur Selbsthilfe bemühen. Antragsfrist war der 31. Dezember 2012.
Im Jahr 2012 wurden die Selbsthilfeorganisation mit 0,59 Euro pro Versicherten gefördert. Davon sind von der AOK-Gemeinschaft mehr als 14,3 Millionen Euro geflossen. Insgesamt bekam die Selbsthilfe finanzielle Unterstützung von allen gesetzlichen Krankenkassen von mehr als 41 Millionen Euro. Allein 4,3 Millionen Euro an pauschalen Fördermittel haben die Bundesorganisationen der Selbsthilfe von der GKV erhalten.
Der AOK-Bundesverband ist Ansprechpartner für bundesweit tätige Selbsthilfeorganisationen und die Umsetzung der Selbsthilfe-Förderung (Paragraf 20c Fünftes Sozialgesetzbuch/SGB V). Seit 2005 veranstaltet der Bundesverband zudem einmal im Jahr eine Fachtagung zum Thema Selbsthilfe.
Die AOKs vor Ort helfen aber nicht nur finanziell. Vielfach unterstützen einzelne Geschäftsstellen die Selbsthilfegruppen auch personell. Oder sie stellen Räume zur Verfügung und übernehmen Kopierarbeiten, Plakatdruck oder Postversand. AOK-Selbsthilfebeauftragte und Mitarbeiter der Präventionsabteilungen pflegen langjährige Kontakte mit der Selbsthilfe. Sie kennen die Bedürfnisse der Gruppen aus persönlichen Gesprächen. Sie sorgen für die Unterstützung, die bei konkreten Aktivitäten und Projekten benötigt wird. Nicht zuletzt informiert die AOK die Selbsthilfe-Zusammenschlüsse über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung, damit sie den gesetzlich festgesetzten Betrag in vollem Umfang ausschöpfen.
- Gesetzliche Grundlagen
- Generelle Fördervoraussetzungen
- Kassenartenübergreifende Selbsthilfe-Förderung
- Kassenindividuelle Selbsthilfe-Förderung
- Schwerpunkte der Selbsthilfeförderung des AOK-Bundesverbandes
- Selbsthilfetagungen des AOK-Bundesverbandes
Weitere Infos im Versicherten-Portal der AOK
Rahmenvorgaben zur Gemeinschaftsförderung ab 2008
Nach der Neufassung der gesetzlichen Grundlagen zur Selbsthilfeförderung (Paragraf 20c Fünftes Sozialgesetzbuch) durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG) wurde zum 1. Januar 2008 eine Kassenarten übergreifende Gemeinschaftsförderung und eine krankenkassenindividuelle Förderung eingeführt. Für die übergreifende Gemeinschaftsförderung haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung der Vertretungen der für die Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Rahmenvorgaben zur Förderung der Selbsthilfe verständigt.
Diese Rahmenvorgaben sind Bestandteil der neuen "Gemeinsamen und einheitlichen Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von Paragraf 20c Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)", die der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und unter Beteiligung der Vertretungen der Selbsthilfe am 8. September 2008 verabschiedet hat und kontinuierlich aktualisiert.
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß Paragraf 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009
Die Rahmenvorgaben geben Hinweise zur Gestaltung der Kassenarten übergreifenden Gemeinschaftsförderung. Die Ausgestaltung der krankenkassenindividuellen Förderung bleibt hiervon unberührt. Bereits existierende Formen der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassenverbänden und der Selbsthilfe sollen beibehalten und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Durch den Verbleib von bis zu 50 Prozent der Fördermittel bei einzelnen Krankenkassen und -verbänden sollen deren eigene Förderaktivitäten und Kooperationen mit der Selbsthilfe gestärkt werden.
Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach Paragraf 20c SGB V
Gemeinsames Rundschreiben der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der Vertretungen der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe (Oktober 2011)
Ausgaben der G+G-Spezial zum Thema Selbsthilfe
G+G-Spezial 12/12: Begegnung im Netz
G+G-Spezial 12/11: Miteinander, füreinander
G+G-Spezial 12/10: Die Kinder nicht vergessen
G+G-Spezial 12/09: Generationen-Wechsel
